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Studienfachberatung
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Sowohl im Lehramts- als auch im Magister-Studiengang beginnt das Studium mit einer obligatorischen Studienfachberatung in den gewählten Teilstudiengängen. Dies soll einen sinnvollen Studienablauf erleichtern. Die entsprechende Bescheinigung ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen. Für Studienanfänger werden daher zu Beginn eines jeden Semesters eine Reihe von besonderen Beratungsterminen zum Studium des Faches Deutsch (Lehramt) und der Fächer der Deutschen Philologie (Magister) angeboten:
- von Dozenten der Neueren und der Älteren Deutschen Philologie:
s. (gedrucktes) Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Literaturwissenschaft, das bei ReproBerlin, Hardenbergstr. 7, erworben werden kann (Aushang auch vor dem Institutssekretariat) - von Dozenten der Germanistischen Linguistik:
Sprechstunden s. Aushang vor FR 6031.
Die Magisterstudienordnung schreibt eine zweite Studienfachberatung zu Beginn des Hauptstudiums vor. Diese wird in den regulären Sprechstunden der im Hauptstudium Lehrenden durchgeführt. Bescheinigungen für die Rückmeldung (beim Überschreiten der Regelstudienzeit) können nur von einem Prüfungsberechtigten ausgestellt werden. Aktuelle Listen hängen in den Instituten aus, z.B. vor FR 6031 (Sekretariat). Für die Germanistische Linguistik: zur Zeit nur Fr. Professorin Budde.
Darüberhinaus können alle Fragen zum Studium natürlich jederzeit in den Sprechstunden der Professoren und der akademischen Mitarbeiter besprochen werden (s. Übersicht zu den Dozenten der Germanistischen Linguistik).